
Wir betreuen und vertreten unsere Mandanten bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Arbeits- bzw. Dienstverträgen. Wir prüfen die Möglichkeit zur Kündigung bzw. die Wirksamkeit einer bereits ausgesprochenen Kündigung. Ferner erstellen wir Arbeits- und Dienstverträge. Wir beraten zu Fragen des Schwerbehindertenrechts, Urlaubsansprüchen, Mutterschutz und Elternzeit, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitslosengeld und Sperrzeit, Befristung eines Arbeitsverhältnisses sowie zu Direktionsrecht, Wettbewerbsverbot und Vertragsstrafe, um beispielhaft Aspekte aufzulisten.