
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Beitragsbescheiden etwa für die Herstellung von Straßen, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen. Wir beraten bei der Verhandlung von Erschließungsverträgen. Im Zusammenhang mit der Erschließung neuer Baugebiete befassen wir uns mit öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Umlegungsverfahren.