
Im Rahmen des Architekten- und Ingenieurrechts vertreten und beraten wir Architekten und Ingenieure, aber auch Auftraggeber bzgl. der Vergabe und des Abschlusses von Architekten- und Ingenieurverträgen. Weiter beraten und vertreten wir im Zusammenhang mit Fragen des Honorarrechtes sowie des Haftungsrechtes der Architekten und Ingenieure.